Landtagsdebatte zum neuen Versammlungsgesetz
19. November 2020

Erben: Entscheidend ist, das geänderte Versammlungsrecht konsequent anzuwenden

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesversammlungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Der Entwurf sieht vor, das Schutzgut „öffentliche Ordnung“ wieder in das Versammlungsrecht aufzunehmen. Zudem wird dem Wunsch der Stadt Halle gefolgt, ihr die Aufgaben der Versammlungsbehörde zu übertragen.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, erklärte in der Debatte die Unterstützung seiner Fraktion für den Gesetzentwurf der Landesregierung. Er wies jedoch darauf hin, dass es aus seiner Sicht darauf ankommen wird, die Möglichkeiten des Gesetzes dann auch konsequent zu nutzen.

Erben: Es ist unerträglich, was beispielsweise der Nazi-Schreihals Liebich auf dem Marktplatz von Halle Woche für Woche aufführt. Wenn es zur Unterbindung des Missbrauchs des Grundrechts der Versammlungsfreiheit erforderlich ist, das Gesetz nachzuschärfen, dann tragen wir das mit. Ich erwarte dann aber auch, dass es anschließend konsequent zur Anwendung kommt.