Seit Jahren setzt sich der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, dafür ein, die hohe Einsatzbelastung der Freiwilligen Feuerwehren mit Aufgaben zu senken, die eigentlich keine Aufgaben der Feuerwehren sind. Aus seiner Sicht werden die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden in mehreren Landkreisen Sachsen-Anhalts zu häufig als „kostengünstige Hilfstruppe“ ausgenutzt. Diese unnötig hohe Belastung der Feuerwehren mit feuerfremden Aufgaben wird mit neuen Zahlen des Innenministeriums für 2019 erneut bestätigt (siehe Anlage).
Erben: „Neben der oft nicht rechtmäßigen Inanspruchnahme als kostengünstige Straßenreinigungsfirma zur Beseitigung von Ölspuren, geht es um Einsätze zur Absicherung des Rettungsdienstes, weil dort nicht ausreichend Kräfte und Mittel zur Verfügung stehen. Das betrifft vor allem die Anforderung von Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren als Tragehilfe, zur Sicherung von Landeplätzen des Rettungshubschraubers und zum Transport von Rettungsdienstpersonal vom Hubschrauber zum Einsatzort. Landesweit fällt auf, dass einzelne Kreisleitstellen solche Einsätze besonders häufig anordnen. Demgegenüber nutzen viele Landkreise die Freiwilligen Feuerwehren kaum oder überhaupt nicht für die Absicherung von Luftrettungseinsätzen.“
Erben verweist auch auf seine Erfahrungen, die er als Hospitant der DRF Luftrettung sammeln konnte, als er für eine Schicht zur Besatzung des Hubschraubers „Christoph Sachsen-Anhalt“ gehörte. Deshalb wisse er, dass es bei Außenlandungen weder rechtlich noch technisch notwendig ist, einen Landeplatz von der Feuerwehr absichern zu lassen.
Er verlangt deshalb ein Umdenken in den Leitstellen: „Es ist unstreitig, dass es Aufgabe der Feuerwehren ist, Menschen bei Notfällen zu helfen. Erfolgen Tragehilfen der Feuerwehren bei Krankentransporten nur deshalb, weil der Krankentransporteur nicht genügend geeignetes Personal zur Verfügung stellt, dann ist das nicht Aufgabe der Feuerwehr. Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren erbringen ihre Leistung im Ehrenamt, ihre Arbeitgeber müssen sie freistellen. Deren Engagement darf man nicht über Gebühr beanspruchen.“