Landtag diskutiert Landesbauordnung
7. Mai 2020

Grube: Kleine Bauvorlageberechtigung kommt – Aufwertung von MeisterInnen und TechnikerInnen im Bauhandwerk

Am heutigen Donnerstag berät der Landtag von Sachsen-Anhalt in erster Lesung den Entwurf der Koalitionsfraktionen für ein Gesetz zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Dazu erklärt Falko Grube, Sprecher für Landesentwicklung und Bau der SPD-Landtagsfraktion: „Im Zentrum des Gesetzesentwurfes steht die sogenannte Kleine Bauvorlageberechtigung. Künftig dürfen Meisterinnen und Meister, Technikerinnen und Techniker im Bauhandwerk Planungen für die Gebäudeklassen 1 und 2 erstellen und selbständig als Bauanträge einreichen. Das betrifft Gebäude mit einer Höhe bis zu sieben Metern, maximal zwei Nutzungseinheiten und insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmeter Grundfläche. Das ist eine Aufwertung der Meisterinnen und Meister im Bauhandwerk. Das ist nicht nur eine Anerkennung ihrer Sachkunde und ihrer Handwerkskunst, sondern ein Baustein dafür, den Handwerksberuf attraktiver zu machen.

Die Novelle bietet den Kommunen eine Unterstützung für die Verkehrswende. So können Ablösesummen für nicht gebaute Stellplätze künftig auch für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen verwendet werden.

In Sachen Klimaschutz wird die Nutzung von nachhaltigen und klimaschonenden Baustoffen wie Holz erleichtert. Zudem können Gemeinden zukünftig Regelungen zur Begrünung von Gebäuden erlassen. Wir erhoffen uns dadurch positive Effekte auf das Stadtklima. Die letzten beiden Sommer haben gezeigt, dass wir Wege finden müssen, um Innenstädte auf natürliche Art und Weise abzukühlen. Dazu sind Fassaden- und Dachbegrünungen ein guter Ansatz.

Es ist uns wichtig, das Thema Barrierefreiheit stärker in der Landesbauordnung abzubilden.  Deshalb wird eine Klarstellung aufgenommen, die die Barrierefreiheit für Tagesstätten, Werkstätten und Heime für Menschen mit Behinderung, Altenheime, Altenwohnheime, Altenpflegeheime und Altenbegegnungsstätten, Einrichtungen zur Frühförderung behinderter Kinder und Förderschulen festschreibt. Das sind alles keine neuen Regelungen, weil ohne diese Barrierefreiheit die Genehmigung für den Betrieb dieser Einrichtungen nicht möglich ist. Aber hier wollten wir eine Fehlstelle beseitigen.“