Heute wurde der gemeinsame Gesetzentwurf von CDU, Linke, SPD und Grünen zur Parlaments- und Verfassungsreform 2020 in den Landtag eingebracht. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, äußerte in der Debatte:
„Von Zeit zu Zeit brauchen die Regeln unseres Zusammenlebens und unserer parlamentarischen Demokratie ein Update, um sie an eine sich verändernde Gesellschaft und an neue Herausforderungen anzupassen. Mit der Parlamentsreform 2020 bringen wir wichtige Änderungen für zentrale Regelwerke wie die Landesverfassung, das Volksabstimmungsgesetz oder die Geschäftsordnung des Landtages auf den Weg. Bei den Modernisierungen geht es uns um eine lebhaftere, transparente parlamentarische Demokratie, aber auch um ganz grundlegende Fragen und Werte.
So schreiben wir die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse als Verfassungsziel fest, da keine Region, keine Stadt und keine Gemeinde in unserem Land infolge der demographischen Entwicklung oder des Strukturwandels abgehängt werden darf. Auch der Klimaschutz und das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität werden in Zukunft Teil der Landesverfassung sein.
Mit der Streichung des problematischen Rassebegriffs und der Einführung eines neuen Artikels zur Nichtverbreitung nationalsozialistischen, rassistischen und antisemitischen Gedankenguts formulieren wir einen demokratischen Gegenentwurf gegen den Rechtsruck in unserer Gesellschaft. Ob der schreckliche Anschlag von Halle oder alltäglicher Antisemitismus und Rassismus auf unseren Straßen: Wenn sich heute nicht jede Einzelne und jeder Einzelne gegen solche Umtriebe klar zur Wehr setzt, werden wir es morgen bitter bereuen!
Statt populistischer Politik mit autoritären Forderungen setzen wir auf transparente demokratische Verfahren, die Bürgerinnen und Bürgern mehr Informationen und erweiterten Einfluss bieten. Für uns war es deshalb folgerichtig, Vereinfachungen und Verbesserungen bei den Regelungen direkter Demokratie, aber auch im parlamentarischen Bereich vorzulegen. Zu letzterem gehört die generelle Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen. Warum soll im Landtag nicht funktionieren, was in den kommunalen Vertretungen längst Usus ist? Daneben verändern wir eine Vielzahl weiterer Regelungen, um transparentere und bessere Abläufe zu gewährleisten. Endlich wird zum Beispiel mit der Unsitte aufgeräumt, dass der Wahl eines Datenschutzbeauftragten höhere Wahlhürden auferlegt sind als der Wahl des Ministerpräsidenten.
Das Gesetz zur Parlamentsreform 2020 enthält moderne und zukunftsfeste Änderungen, die einem Land, das mit der Losung ,modern denken‘ wirbt, gut zu Gesicht stehen. Ich bedanke mich bei der Landtagspräsidentin und den Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen sowie der Linken für den effektiven und kollegialen Erarbeitungsprozess.“