Die im laufenden Landeshaushalt bereitgestellten finanziellen Mittel in Höhe von drei Millionen Euro für die Erstattung von Fahrtkosten und Kosten für die Internatsunterbringung kommen offensichtlich bei den Berufsschülerinnen und Berufsschülern nicht an. Dies kritisierte der stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Steppuhn, in der Landtagsdebatte am heutigen Mittwoch: „Bei der Ausgestaltung der Richtlinie hat Bildungsminister Marco Tullner offensichtlich seine Hausaufgaben nicht gemacht.“ Steppuhn erinnerte daran, dass sich die SPD erfolgreich für eine Erhöhung der Fahrtkostenerstattungen von 120.000 Euro auf jetzt drei Millionen Euro eingesetzt hatte, denn in der Vergangenheit war der Topf oft in kürzester Zeit leer.
Steppuhn: „Wir werden deshalb darauf achten, dass das Geld auch bei den Auszubildenden ankommt. Gerade Auszubildende mit geringen Einkommen sind auf die Unterstützung angewiesen. Wenn jetzt bis zum Jahresende gerade einmal 300.000 Euro abgeflossen sind, dann stimmt etwas mit der Richtlinie nicht. Die Begrenzung bei der Beantragung von Fahrtkostenerstattungen auf das erste Ausbildungsjahr schränkt den Kreis der Anspruchsberechtigten von vornherein stark ein. Deshalb muss die Richtlinie schnellstmöglich auf das zweite und dritte Ausbildungsjahr ausgeweitet werden. Hierzu muss man nicht erst das Ende des Schuljahres und die Evaluation abwarten.“
Die SPD habe die Fahrtkostenrichtlinie für BerufsschülerInnen immer auch als Übergangsregelung für die Einführung des landesweiten Azubi-Tickets angesehen, so Steppuhn weiter. Deshalb sollten die Gelder auch im Rahmen des Doppelhaushaltes für die Jahre 2020 und 2021 bereitgestellt werden. Zudem setzt sich die SPD dafür ein, dass die Einführung des Azubi-Tickets mit dem neuen Haushalt sichergestellt wird.