Die Landesregierung hat am heutigen Donnerstag den Entwurf eines Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung in den Landtag von Sachsen-Anhalt eingebracht. Er soll das entsprechende, mehrfach geänderte Gesetz von 1992 ersetzen. Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Verena Späthe, erklärte dazu:
„Das Gesetz stärkt den flächendeckenden Ausbau der Gemeindepsychiatrie und sieht den Einsatz von Psychiatriekoordinatoren in jedem Landkreis vor, unterstützt durch finanzielle Zuwendungen des Landes. Das ist ein wichtiger Schritt für die Sicherung der Rechte der Betroffenen und ihre Unterstützung im Alltag.
Notwendig und richtig ist auch die Anpassung an geltende Rechtsprechung wie die Regelung von Zwangsbehandlungen und Fixierungen. Es muss genau zwischen den Rechten der Betroffenen und den Rechten ihres Umfeldes, der Ärzte, Pfleger und möglicherweise auch unbeteiligter Dritter, abgewogen werden.“
In den Gesetzentwurf fließen die Ergebnisse von Studien ein, die eine stärkere Verknüpfung der Versorgungsangebote empfohlen hatten. Der Gesetzentwurf soll zeitnah verabschiedet werden. Damit wird ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, dass allen psychisch erkrankten Menschen und Menschen mit Behinderungen eine wohnortnahe, umfassende und möglichst ambulante Versorgung und Behandlung ermöglichen soll.