Der Landtag von Sachsen-Anhalt berät in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch abschließend über die Änderung des Landeswahlgesetzes. Der bisherigen Wahlrechtsausschlusses für betreute Menschen wird damit abgeschafft und das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Januar 2019 umgesetzt. Das höchste aller demokratischen Rechte, das Wahlrecht, ist damit auch für diese Menschen mit Behinderungen hergestellt. Bisher waren in ganz Deutschland rund 80.000 Personen von ihrem Wahlrecht ausgeschlossen. In Sachsen-Anhalt sind etwa 2.500 Menschen betroffen. Zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019 wurde bereits das Kommunalwahlgesetz geändert. Durch die Änderung im Landeswahlgesetz wird nun auch zur kommenden Landtagswahl im Jahr 2021 der Kreis der Wahlberechtigten erweitert.
Zudem beinhaltet das Gesetz nunmehr eine Verpflichtung, dass den Wahlberechtigten barrierefreie Informationen zur Wahl, insbesondere in Leichter Sprache, bereitgestellt werden. Auf der Wahlbenachrichtigung wird künftig ein Hinweis auf das barrierefreie Angebot sowie auf die Möglichkeit der Abforderung entsprechender Informationen vorhanden sein. Darüber hinaus werden die Wahlprogramme aller Parteien zentral zur elektronischen Einsicht zur Verfügung gestellt.
Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Mit dem Wahlgesetz haben wir nicht nur das Urteil des Verfassungsgesetzes umgesetzt, sondern haben gleichzeitig Wünsche der Behindertenvertreter zur Vereinfachung des Wahlverfahrens für beeinträchtigte Wählerinnen und Wähler in das Gesetz aufgenommen. Das Wahlrecht in Sachsen-Anhalt wird jetzt inklusiv.“