In der Landtagsdebatte am heutigen Freitag über eine Ablösung der Staatskirchenleistungen hat die Vorsitzende und religionspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Katja Pähle, die verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten bekräftigt: Der Auftrag des Grundgesetzes ist klar: Die Länder sollen die überkommenen Staatskirchenleistungen ablösen. Aber genauso klar ist die Regelung: Der Bund muss zunächst die Rahmengesetzgebung dafür schaffen. Dem können wir nun einmal nicht vorgreifen.
Pähle begrüßte jedoch im Grundsatz den Vorschlag, in einer gemeinsamen Kommission das Verhältnis von Staat und Kirche heute und in der Perspektive neu zu diskutieren: Denn seit die Verträge mit der Evangelischen und mit der Katholischen Kirche geschlossen wurden, hat sich viel verändert. Das betrifft zum Beispiel das Thema religiöse Vielfalt. Seit den 90er-Jahren haben neben den beiden christlichen Kirchen auch andere Religionen ihren festen Platz in Sachsen-Anhalt eingenommen. Zugleich sind wir das Land mit der größten Anzahl konfessionsloser Bürgerinnen und Bürger. Klar ist: Mit diesen Veränderungen in unserer Gesellschaft verändert sich auch die Rolle der Kirchen – aber sie tragen weiterhin große Verantwortung für das Gemeinwesen. Es gibt also gute Gründe, die Beziehungen von Staat und Kirche neu zu justieren. Dabei geht es natürlich auch um Geld, aber zugleich um einiges mehr.