In Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes werden ab dem 1. Januar 2020 die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt. Dabei sollen die Leistungen zukünftig personenzentriert und ohne Unterscheidung zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen erbracht werden. Dazu müssen in Sachsen-Anhalt wie in allen anderen Bundesländern gesetzliche Anpassungen auf Landesebene vorgenommen werden. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde von der Landesregierung am heutigen Donnerstag in den Landtag eingebracht.
Das Bundesteilhabegesetz ermächtigt die Länder, weitere Regelungen zu treffen. Das gibt dem Land weitere Gestaltungsmöglichkeiten
, erklärte die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Verena Späthe. Dazu gehören beispielsweise die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, aber auch die Ermöglichung der anlasslosen Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen bei Leistungserbringern der Behindertenhilfe.
Das Bundesteilhabegesetz fordert von den Bundesländern auch die Benennung einer Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen auf Landesebene. Ich sehe die im Gesetzentwurf vorgesehene Benennung des Landesbehindertenbeirats Sachsen-Anhalt als maßgebliche Interessenvertretung als die logische Konsequenz der engagierten Arbeit, die die Mitglieder des Landesbehindertenbeirats seit vielen Jahren leisten
, so Späthe.