SPD-Landtagsfraktion berät über Schwerpunkte und Landeshaushalt
20. August 2019

Pähle: Die Reaktionen bestätigen uns, dass wir beim Azubiticket jetzt handeln müssen: im Doppelhaushalt 2020/21

Die SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt hat sich bei einer zweitägigen Klausurtagung in Mansfeld mit thematischen Schwerpunkten für die zweite Jahreshälfte und mit der Aufstellung des Landeshaushalts 2020/21 befasst. Die Fraktion bekräftigte ihre im Mai beschlossenen inhaltlichen Schwerpunkte für einen Gestaltungshaushalt 2020/21 (siehe unten).

Fraktionsvorsitzende Katja Pähle hob besonders die Bedeutung des Azubitickets für einen zustimmungsfähigen Haushalt hervor: Die Reaktionen auf unseren Vorschlag für die Einführung des Azubitickets durch eine Pilotphase ab dem 1. August 2020 bestärkt uns darin, dass wir jetzt handeln müssen. Wirtschaft und Auszubildende in Sachsen-Anhalt brauchen ein Azubiticket, wie es unsere Nachbarländer schon eingeführt haben. Nach den Vorstellungen der SPD sollen die Mittel für das Ticket aus dem Gesamthaushalt aufgebracht und im Haushalt des Verkehrsministeriums verankert werden. Pähle: Selbstverständlich muss der Verkehrsminister die Kosten kalkulieren und den zusätzlichen Bedarf anmelden.

Dasselbe gilt für die Abschaffung des Schulgelds in Gesundheitsberufen. Die sozialdemokratischen Abgeordneten erinnerten bei ihrer Klausur daran, dass die erforderlichen Mittel im Haushalt des Bildungsministers veranschlagt werden müssen.Nach der Ankündigung des Finanzministers hält die SPD-Fraktion eine Verabschiedung des Doppelhaushalts noch im Jahr 2019 nicht für realistisch. Dass es in der Landesregierung und insbesondere beim neuen Finanzminister Verzögerungen bei der Haushaltsaufstellung gibt, ändert nichts am Budgetrecht des Landtages und an dem entsprechenden Beratungsbedarf, so der finanzpolitische Sprecher Andreas Schmidt. Wir richten uns auf eine Verabschiedung erst zu Beginn des Jahres 2020 ein. Umso wichtiger ist es, dass das Finanzministerium für die vorläufige Haushaltsführung flexible Regelungen erlässt, die die Landesverwaltung und die im Auftrag des Landes arbeitenden Träger handlungsfähig erhält. Die Fraktion beschloss dazu einen Katalog von Vorschlägen (siehe unten).
 

Aus dem Beschluss der SPD-Landtagsfraktion vom 28. Mai 2019:
Gestaltungshaushalt für 2020/21 ermöglichen

Die Landesregierung hat mit der Aufstellung des Entwurfs für den Doppelhaushalt begonnen. Die weiterhin – wenn auch langsamer – wachsenden Einnahmen des Landes ermöglichen es, auch den Haushalt 2020/21 als Gestaltungshaushalt zu konzipieren, der den Bürgerinnen und Bürgern weitere Verbesserungen bringt.Um den Rahmen für die weiteren Haushaltsberatungen abzustecken, brauchen wir eine Einigung auf zentrale gemeinsame Ziele. Für uns sind maßgeblich:

  • Absicherung der begonnenen und der im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben, einschließlich der Einführung des vom Landtag, von der Wirtschaft und den Gewerkschaften dringend geforderten Azubitickets bis zum Ende der Wahlperiode
  • Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durch vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bei finanziellem Ausgleich für die Kommunen durch das Land mit Wirkung zum Haushaltsjahr 2020
  • Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes mit weiterer Beitragsentlastung für die Elterm, Verbesserungen bei Betreuungsqualität und Fachkräftegewinnung; Einsatz der Bundesmittel zusätzlich zu den KiFöG-Mitteln im Landeshaushalt
  • Verstärkung der Investitionstätigkeit an den Uniklinika und den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt zur Sicherung der Qualität von medizinischer Versorgung, Lehre und Forschung. Dafür brauchen wir eine Deckung aus dem Gesamthaushalt und die Ermächtigung der Uniklinika zur Kreditaufnahme
  • Kein Sparen für die NordLB! Die geplante Kapitalzuführung an die NordLB darf keine Vorhaben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gefährden und deshalb nicht aus dem laufenden Haushalt oder aus den Rücklagen finanziert werden

Beschluss der SPD-Klausur in Mansfeld zur vorläufigen Haushaltsführung

Für die absehbare vorläufige Haushaltführung 2020 setzt sich die Fraktion für folgende Beschlusspunkte ein:

  1. Grundlage der vollständigen Gewährung von Haushaltsmitteln in der vorläufigen Haushaltsführung für das Jahr 2020 sind die vollständigen Ansätze des Haushaltes 2019 soweit diese im Doppelhaushaltsentwurf fortgeschrieben sind.
  2. Die Fortgewährung der Mittel in Eigenverantwortung der Schulen Titelgruppe 80 im Kapitel 0707 soll den Beschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung nicht unterliegen.
  3. Zuwendungen zur institutionellen Förderung sind in dem Umfang zulässig, als diese zur Weiterführung bestehender institutionell geförderter Einrichtungen unerlässlich sind. Dabei umfasst die Förderung Personal sowie Ausstattung.
  4. Zuwendungen im Rahmen von Projektförderungen, die zur Fortsetzung des Projektes notwendig sind, sind zulässig.
  5. EU-Mittel sowie Bundesmittel und die damit zusammenhängen Kofinanzierungsanteile sind von der vorläufigen Haushaltsführung auszunehmen. Dies bezieht ebenso die Mittel für die Schulsozialarbeit mit ein.
  6. Verpflichtungsermächtigungen der Vorjahre sind von der vorläufigen Haushaltsführung auszunehmen, wenn im Haushaltsplanentwurf oder der mittelfristigen Finanzplanung entsprechende Mittel vorgesehen sind.
  7. Bauinvestitionsausgaben, die im Rahmen der Projekte der Prioritätensetzung der Landesregierung verausgabt werden sollen, sind von der vorläufigen Haushaltsführung ausgenommen.