Koalitionsfraktionen schaffen Wahlrechtsbeschränkungen zur Kommunalwahl ab
28. März 2019

Pähle: Wir wollen noch einen Schritt weiter gehen, um das Wählen zu erleichtern

Die Koalitionsfraktionen CDU, SPD und Grüne bringen in der kommenden Woche in den Landtag von Sachsen-Anhalt einen Gesetzentwurf ein, der bereits für die Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt den bislang geltenden Stimmrechtsausschluss von Bürgerinnen und Bürgern abschafft, die unter gesetzlicher Betreuung stehen. Diese Menschen erhalten damit zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019 das Wahlrecht. Katja Pähle, Vorsitzende der SPD-Fraktion: Damit schaffen wir in Sachsen-Anhalt das, was der Bundestag zur Europawahl leider nicht hinbekommt, nämlich die umgehende Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Bürgerinnen und Bürger, denen die Teilnahme an Wahlen zu Unrecht verweigert wurde, dürfen jetzt wählen gehen. Das ist ein guter Tag für die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und für die Demokratie.

Die drei Faktionen verständigten sich darüber hinaus auf einen Entschließungsantrag, der über die Kommunalwahlen hinausgeht. Dabei geht es einerseits darum, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch im Landtagswahlrecht zu berücksichtigen. Wir wollen aber noch einen Schritt weitergehen, um das Wählen zu erleichtern, so Katja Pähle. Es geht nicht nur ums Wahlrecht, sondern auch um die tatsächliche Möglichkeit zu wählen. Deshalb fordert der Antrag, die Anzahl der barrierefrei zugänglichen Wahllokale zu erhöhen. Zudem soll geprüft werden, wie Informationen zur Wahl auch in einfacher Sprache und in Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden können. Auch die Einführung übersichtlicherer Stimmzettel, auf denen die Parteien zudem durch ihre Logos kenntlich gemacht werden, soll geprüft werden.

Pähle: Wer in seiner Mobilität beeinträchtigt ist, wer blind ist, eine Leseschwäche hat oder auch nur Schwierigkeiten, Verwaltungssprache zu verstehen – der hat trotzdem alle Pflichten als Bürger und Steuerzahler. Dann sollten wir auch dafür sorgen, dass diese Bürgerinnen und Bürger alle Möglichkeiten haben, durch ihr Wahlrecht in unserem Staat mit zu entscheiden.