Der Landtag diskutiert in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag über eine Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes. Der stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Steppuhn, erklärte: Wir erwarten von Minister Tullner, dass er zügig einen eigenen Gesetzentwurf vorlegt. Das novellierte Gesetz sollte sowohl den Bereich der beruflichen Weiterbildung stärken und die Freistellungsmöglichkeiten verbessern als auch die politische Bildung aufnehmen.
Die Wiederaufnahme der politischen Bildung wurde bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.
Gerade in heutigen Zeiten scheint eine verstärkte politische Bildung und gesellschaftspolitische Debatte notwendig. Sie ist geeignet, die Grundlagen unserer Demokratie zu stärken
, so Steppuhn. Es kann nicht schaden, im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen mehr über die Grundlagen unserer Verfassungen in Bund und Land zu erfahren, sich mit den Aufgaben von Parlamenten und Institutionen zu befassen. Sich damit zu beschäftigen, was der Nationalsozialismus angerichtet hat, dass Europa uns über Jahrzehnte Frieden und Freiheit gebracht hat – all das könnte Bestandteil von politischer Bildung in einem modernen Weiterbildungsgesetz sein.
Das Bildungsfreistellungsgesetz stammt aus dem Jahr 1998 und wurde 2005 von der damaligen CDU/FDP-Mehrheit im Landtag geändert. Die Freistellungsquote für Sachsen-Anhalt fällt im Bundesvergleich sehr gering aus.