Rente ehemaliger Volkspolizisten und Berufsfeuerwehrleute
25. Oktober 2018

Erben: Oft hochbetagte Menschen müssen zügig die ihnen zustehende Rente erhalten

In seiner Sitzung am heutigen Donnerstag beriet der Landtag von Sachsen-Anhalt den Antrag „Urteil zu Rentenansprüchen von Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der ehemaligen DDR unverzüglich umsetzen“.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, machte in seinem Redebeitrag deutlich, dass die klare Rechtslage jetzt zügig umgesetzt werden müsse: „Betroffen sind meist schon hochbetagte Menschen mit kleinen Altersrenten. Die Rechtslage ist in Sachsen-Anhalt seit 2017 eindeutig. Das Verpflegungs- und Bekleidungsgeld ist Arbeitsentgelt, auf das Altersrente gezahlt werden muss. Ich habe die dringende Erwartung, dass die Landesregierung dort aktiver wird und die Sonderversorgungsstelle bei der Polizeidirektion Nord personell aufgestockt wird.“

Hintergrund:

Mit Urteil vom 27. April 2017 hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt rechtskräftig entschieden, dass das den Beschäftigten der Deutschen Volkspolizei der DDR gezahlte Verpflegungs- und Bekleidungsgeld festzustellendes Arbeitsentgelt ist. In der Folge wirkt sich diese Entscheidung rentenerhöhend aus. Die in der Vergangenheit vorgenommene falsche Rechtsanwendung ist zu korrigieren.  Hierfür ist die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord zuständig. Dort müssen insgesamt 4.603 Überprüfungsanträge abgearbeitet werden.