Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute über das neue Kinderförderungsgesetz diskutiert. Das neue KiFöG bringt viele Verbesserungen für Eltern, Erzieherinnen und Erzieher und Gemeinden auf den Weg
, sagte die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Verena Späthe.
Die Verbesserungen im Überblick:
- Der in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf sieht vor, dass Eltern nur noch für das älteste Kind Beiträge zahlen, wenn sie mehrere Kinder in Krippe oder Kindergarten haben. Das bringt für viele Eltern spürbare Entlastungen im Familienbudget.
- Es bleibt beim ganztägigen achtstündigen Bildungsanspruch für alle Kinder. Alle Kinder, deren Eltern berufstätig sind, eine Ausbildung machen oder Familienangehörige pflegen, bekommen weiterhin unbürokratisch zehn Stunden Betreuung.
- Urlaub, Krankheit oder Fortbildung des pädagogischen Personals werden stärker in der Planung berücksichtigt. Zukünftig werden zehn Tage pro Person und Jahr in die Personalkosten eingerechnet und finanziert.
- Für Kitas mit besonderen Bedarfen wird es zusätzliche Unterstützung geben.
Die Arbeitsberatungen zum Gesetzentwurf waren aufgrund der unterschiedlichen Vorstellungen der Koalitionspartner und der Komplexität des Gesetzes nicht einfach. Es mussten Interessen der Eltern, der Kommunen und des pädagogischen Personals abgewogen werden. Das erforderte ein Aufeinanderzugehen von allen Seiten. Jetzt liegt ein gemeinsamer Gesetzentwurf vor
, ergänzte Verena Späthe.
Der Gesetzentwurf geht nun in die parlamentarische Beratung und soll im Dezember vom Landtag verabschiedet werden, um zum 1. Januar 2019 in Kraft zu treten.