Seit vier Wochen durchzieht eine beispielslose Zahl von großflächigen Feldbränden das Land Sachsen-Anhalt. In dieser Woche erreichten Zahl und Ausmaß ihren Höhepunkt in diesem Jahr. In einzelnen Fällen lösten Feldbrände auch größere Waldbrände aus. Sehr häufig entstehen die Feldbrände während der Erntearbeiten.
Nicht nur den Landwirten, sondern auch den Kommunen entstehen hierdurch erhebliche materielle Schäden, v.a. durch Einsatzkosten, aber auch ganze Feuerwehrfahrzeuge sind in der Vergangenheit vollständig ausgebrannt. Hinzu kommt die beispielslose Einsatzbelastung der ehrenamtlichen Feuerwehrleute, die zeitweise „nicht mehr aus den Stiefeln kommen“.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, tritt seit Jahren dafür ein, die Landwirte stärker in die Pflicht zu nehmen. Zwar ließen sich, v.a. bei starker Trockenheit, Feldbrände nicht völlig vermeiden, ihr Ausmaß könne man jedoch deutlich verringern. Hierfür ist es nach Auffassung des SPD-Politikers erforderlich, dass bei Erntearbeiten ausreichend Löschwasser vor Ort ist und ein Traktor mit Pflug vorgehalten wird, der Brandschneisen anlegen kann. Zwar gebe es hierfür Empfehlungen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für den Brandschutz bei Erntearbeiten, die Praxis zeige jedoch, dass Empfehlungen nicht ausreichen, es müssten staatliche Vorgaben gemacht werden. Das Innenministerium hatte es 2017 abgelehnt, solche Vorgaben zu erlassen, weil es die Empfehlungen für ausreichend hielt (siehe Anlage, Antwort auf Frage 5).
Erben: Brandschutz bei Feldarbeiten ist nicht nur Sache der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren. Auch die Landwirte sind in der Pflicht. Sie müssen ihre Maschinen in einem einwandfreien technischen Zustand halten, um Brände zu verhindern. Brände sind jedoch bei hoher Trockenheit nicht immer zu vermeiden. Wenn es dann doch brennt, muss es schnell gehen und die Ausbreitung der Flammen verhindert werden. Dazu muss Löschwasser genauso in der Nähe sein wie ein Traktor mit Pflug, der Brandschneisen ziehen kann. Die vielen Brände und deren Ausmaß zeigt, dass es hier Defizite gibt. Deshalb bedarf es hier keiner Empfehlungen, sondern klarer Vorgaben des Landes. Solche Vorgaben gab es bis 1990 in der DDR auch schon mal. Das Innenministerium sollte seine Haltung überdenken und sich nicht weiter auf Empfehlungen der Berufsgenossenschaft verlassen. Wenn es noch eines Beweises bedurfte, dass dies notwendig ist, dann wurde er in den letzten Wochen erbracht.