Mindestausbildungsvergütung
17. Februar 2018

Steppuhn: Mindestausbildungsvergütung würde Ausbildungsverhältnisse im Handwerk attraktiver machen

„Die Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung für betriebliche Ausbildungsverhältnisse wäre für viele Branchen ein wichtiger Schritt zur Fachkräftesicherung.“ Das erklärte der stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Andreas Steppuhn. Insbesondere im Handwerk könnten damit weniger nachgefragte Berufe deutlich an Attraktivität gewinnen. Auch der hohen Abbrecherquote bei Ausbildungsverhältnissen könnte damit entgegen gewirkt werden. Gleichzeitig würden Dumping-Ausbildungsvergütungen wie zum Beispiel im Friseurhandwerk von monatlich derzeit 153 Euro im ersten Lehrjahr damit der Vergangenheit angehören.

Die noch bei den SPD-Mitgliedern zur Abstimmung stehende Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene sieht die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung analog dem gesetzlichen Mindestlohn vor. Die DGB-Gewerkschaften fordern bereits eine Mindestausbildungsvergütung von monatlich 635 Euro im ersten Lehrjahr.

Steppuhn: „Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in Sachsen-Anhalt setzen uns schon seit längerem für eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung ein. Es wäre gut, wenn sie schnellstmöglich Wirklichkeit würde.“