Bei der Beratung des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften im Finanzausschuss des Landtages am gestrigen Mittwoch haben die Koalitionsfraktionen den Entwurf um eine Regelung erweitert, die vorsieht, dass die sogenannten „Stichtagsnichterfüller“ und „Ein-Fach-Lehrer“ im Schuldienst besser zu bezahlen und damit gleichzustellen sind.
Die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Angela Kolb-Janssen: „Ich bin froh, dass es auf diese Weise gelingt, Ungerechtigkeiten in der Bezahlung im Schuldienst endlich zu beseitigen. Es ist nicht verständlich, dass Lehrkräfte bei gleicher Tätigkeit unterschiedlich bezahlt werden.“ Von der Regelung betroffen sind Diplomlehrerinnen und -lehrer, die ihr Studium in der DDR absolviert haben.
Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Andreas Schmidt, ergänzt: „Die Beseitigung der Ungleichbehandlung war lange überfällig. Das ist auch ein Akt der Wertschätzung der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen.“
Hintergrund:
Mit der heute getroffenen Regelung wird eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag umgesetzt. Dort heißt es: „Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, im Landesbesoldungsgesetz alle Hindernisse zu beseitigen, die einer Gleichstellung von Lehrkräften allgemeinbildender und berufsbildender Schulen mit einer Ausbildung als Lehrer nach dem Recht der DDR (mit einer Lehrbefähigung für zwei Fächer) mit Lehrkräften neuen Rechts entgegenstehen.“
Die Angleichung der Bezahlung der Stichtagsnichterfüller kostet jährlich rund eine Million Euro und die der Einfachlehrer etwa drei Millionen Euro. Die Regelung soll mit dem Haushaltsjahr 2019 in Kraft treten.