Digitalisierung
21. Dezember 2017

Steppuhn begrüßt Initiative der Landesregierung zum Arbeitnehmerschutz

Der stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Steppuhn, hat begrüßt, dass die Landesregierung sich für die Anpassung der bundesweiten Regelungen zum Arbeitsschutz in Bezug auf Arbeitszeiten sowie Kontrolle und Erreichbarkeit durch den Arbeitgeber stark macht. Steppuhn: „Digitalisierung muss auch zum Nutzen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer da sein. Sie haben einen Anspruch darauf, dass der digitale Fortschritt sozial und nachhaltig gestaltet wird. Deshalb ist es wichtig, die Arbeitnehmerrechte parallel zur zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt zu stärken. Nach Dienstschluss muss auch mal Schluss sein mit E-Mails, Anrufen und WhatsApp-Nachrichten von Chef oder Chefin.“

Steppuhn äußerte sich vor dem Hintergrund der am Dienstag von der Landesregierung beschlossenen Digitalen Agenda (siehe unten). „Ich freue mich, dass das Kabinett sich klar für eine bundesweite Regelung entschieden hat“, so Steppuhn, „und ich begrüße es, wenn Arbeitsministerium und Wirtschaftsministerium an einem Strang ziehen, um zum Beispiel eine Bundesratsinitiative Sachsen-Anhalts auf den Weg zu bringen.“

Auszug aus der vom Kabinett beschlossenen Digitalen Agenda für das Land Sachsen-Anhalt:

Eine zentrale Rolle wird im Rahmen der Digitalisierung (…) auch den Sozialpartnern, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zukommen. Ihre Aufgabe wird es sein, Lösungen für Interessenkonflikte zu erarbeiten. Etwa im Bereich neuer Arbeitszeitmodelle, die im Zuge der Digitalisierung Einzug in den betrieblichen Alltag halten: Schon heute können viele Beschäftigte ihre Arbeit vom heimischen Computer aus erledigen – digitale Technik ermöglicht dezentrales Arbeiten. Dies bietet den Arbeitnehmern die Chance, ihre Work-Life-Balance flexibel zu gestalten und kann dazu beitragen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Doch auch für das digitale Arbeiten bedarf es klarer Regeln. Zentrale Fragen müssen hier noch beantwortet werden. In welchem Maß lassen wir es zu, dass Arbeit entgrenzt wird – sowohl räumlich und zeitlich, als auch organisatorisch und rechtlich? Grenzenlose Vernetzungen erzeugen Erwartungen an Beschäftigte, auch grenzenlos verfügbar zu sein. Das Land Sachsen-Anhalt wird hier die notwendigen Diskussionsprozesse etwa hinsichtlich der Themen Arbeitszeiten sowie Kontrolle und Erreichbarkeit durch den Arbeitgeber fördern und für eine entsprechende bundesweite Anpassung des Arbeitsschutzes eintreten.

Maßnahmen: (…) Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass bestehende Regelungen des Arbeitsschutzes überprüft und angepasst werden. In diesem Zusammenhang soll sichergestellt werden, dass Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten gewahrt bleiben.