Das Friedrich-Löffler-Institut warnt vor einer drohenden Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland. Mit Stand vom 5. Dezember 2017 sind in den Nachbarländern Polen und Tschechien bislang 603 beziehungsweise 183 Fälle in diesem Jahr aufgetreten. Allein in der Vorwoche gab es in Polen 40 neue Fälle. Die vom Friedrich-Löffler-Institut empfohlene Pufferzone von über einer Million Hektar rückt stetig an die deutsche Grenze heran. In dieser Pufferzone empfiehlt das Institut, den Bestand an Wildschweinen um 70 Prozent zu reduzieren, um bei Befall eine weitere Ausbreitung verhindern zu können.
Dazu Jürgen Barth, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, dass wir gegen die Afrikanische Schweinepest umgehend Maßnahmen ergreifen müssen. Dazu werden wir auf der kommenden Landtagssitzung einen Antrag mit folgenden Inhalten einbringen:
Neben der Aufklärung der Bevölkerung über die Übertragungswege, insbesondere hinsichtlich von Lebensmitteln aus den betroffenen Gebieten, muss es vor allem darum gehen, unsere Wildschweinbestände deutlich zu reduzieren. Für unsere Jäger ist die in der Pufferzone anzustrebende Reduzierung des Wildschweinbestandes um 70 Prozent eine enorme Herausforderung. Zur Umsetzung ist daher ein ganzes Bündel von Maßnahmen zeitnah auf den Weg zu bringen. Die besondere Situation verlangt, dass den Jägern die Jagd auf Schwarzwild erheblich erleichtert wird und dafür auch Anreize geschaffen werden. So sind für den Abschuss Prämien vorzusehen, welche die Bejagung attraktiv machen. Auch sehen wir die Notwendigkeit, abweichend vom Bundesjagdgesetz die Jagd mit Nachtsichtgeräten zuzulassen beziehungsweise anzuordnen. Dass dies möglich ist, zeigen die befristeten Ausnahmegenehmigungen in Bayern. Auch sollte darauf hingewirkt werden, dass das Bundesjagdgesetz zukünftig solche Ausnahmen vorsieht. Die Genehmigung von Schallschutzdämpfern kann ebenfalls dazu beitragen, die Jagd effizienter zu gestalten und soll entsprechend zugelassen werden. Die besondere Situation, in der wir uns befinden, erfordert besondere Maßnahmen. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie ist hier in der Pflicht, zeitnah die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.“