Akteneinsicht im Fall Oury Jalloh
24. November 2017

Schindler: In diesem dramatischen Fall darf es keine offenen Fragen geben

In der heutigen Landtagsdebatte über die Anträge auf Akteneinsicht im Todesfall Oury Jalloh erklärt die stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Silke Schindler:

„Ich wiederhole zu Beginn die Worte meiner Rede von der September-Landtagssitzung zum Tagesordnungspunkt ,Aufklärung im Todesermittlungsverfahren Oury Jalloh‘: Nicht nur meine Fraktion, sondern auch der gesamte Landtag hat seit dem Jahr 2005 mehrfach sein tiefes Bedauern über den tragischen Tod von Oury Jalloh ausgesprochen. Der Tod eines Menschen in Gewahrsam der Polizei ist nicht einfach hinnehmbar und beschämt weiter.

Alle bisherige juristische Aufarbeitung, Urteile und Entscheidungen konnten die Umstände des Todes nicht abschließend aufklären. Unser Rechtsstaat stößt dabei auch an seine Grenzen.

Im September sagte ich auch, dass es der richtige Weg ist, im zuständigen Ausschuss Recht, Verfassung und Gleichstellung, im Beisein der ermittelnden Staatsanwaltschaft über die offenen Fragen zu dem noch laufenden Verfahren zu beraten. Dies ist in der Sitzung am 10. November 2017 geschehen. Der Generalstaatsanwalt Herr Konrad und die Oberstaatsanwältin Frau Geyer gaben umfangreich Auskunft über die verschiedenen Verfahren und Entscheidungen im Fall Oury Jalloh. Im Ergebnis dieser sehr umfänglichen Beratung entschieden die Koalitionsfraktionen, dass es für eine Akteneinsicht keinen Anhaltspunkt gibt.

In der letzten Woche wurden nun aber vor allem durch die Medien neu aufgeworfene Fragen in den Raum gestellt, die auch uns in dieser Form überrascht haben. Ich habe großes Verständnis dafür, dass die in der Öffentlichkeit diskutierten Äußerungen der Staatsanwaltschaft Dessau schockierend wirken. Und deshalb sage ich deutlich: In diesem dramatischen Fall, der auch für das Ansehen des Landes Sachsen-Anhalt sehr wichtig ist, darf es keine offenen Fragen geben.

Um mögliche Widersprüche aufzuklären, wollen wir eine Einsichtnahme in die Akten ermöglichen. Daher legen die Koalitionsfraktionen den Alternativantrag zur Aktenvorlage vor.

Ich möchte an dieser Stelle aber auch noch einmal betonen: Wir, das Parlament, können keine Vorverurteilung und erst recht keine Rechtsprechung vornehmen. Die juristische Aufarbeitung muss bei der Justiz bleiben. Es gilt weiter die Gewaltenteilung.“