Geschäfte und Einkaufszentren in Sachsen-Anhalt dürfen an Heiligabend, der in diesem Jahr kalendarisch auf den vierten Adventssonntag fällt, nicht öffnen. So sieht es das im Land gültige Ladenöffnungsgesetz vor. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Steppuhn:
„Es ist gut so, dass es in Sachsen-Anhalt eine klare Regelung gibt, die eine Sonntagsöffnung von Geschäften und Einkaufszentren im Land nicht erlaubt. Damit haben auch Verkäuferinnen und Verkäufer die Möglichkeit, sich mit ihren Familien in Ruhe auf das Weihnachtsfest vorzubereiten. Damit hat unser Land in diesem Punkt ein sehr fortschrittliches Gesetz.
Das Ladenöffnungsgesetz dient dem Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und damit auch ihren Familien. In diesem Fall, wo der Heiligabend auf einen Sonntag fällt, ist ferner sichergestellt, dass der Kirchgang möglich wird. Gerade kurz vor Weihnachten ist dieses immer ein besonderes Ereignis.
Für die SPD-Landtagsfraktion gibt es keinen Anlass, über Ausnahmen oder Gesetzesänderungen nachzudenken. Die SPD steht für den Schutz des Sonntags, und dieses gilt insbesondere auch dann, wenn Heiligabend auf einen Sonntag fällt.“