Kinderförderungsgesetz
27. September 2017

Schindler: Koalition ist an Recht und Gesetz gebunden

„CDU wird Vorhaben des Ministerpräsidenten sicher gemeinsam mit uns verwirklichen“

Zum Stand der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Silke Schindler:

„Die Novellierung des KiFöG ist eines der wichtigsten Vorhaben der Koalition. Sie ergibt sich aus dem Koalitionsvertrag, aus den Ergebnissen der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierung und aus der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichtes.

Auf Wunsch der CDU-Seite, namentlich von Ministerpräsident Reiner Haseloff, wurde das Reformvorhaben in eine kleine und eine große Novelle aufgeteilt. Jetzt steht die kleine Novellierung an, nämlich die Umsetzung der Maßgabe des Landesverfassungsgerichts und die gesetzlich vorgesehene Anpassung der Landespauschale für die Kommunen an die tatsächlichen Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen.

Die Koalition ist nicht nur beim Landesverfassungsgericht, sondern auch bei den Kommunen im Wort. Ihnen stehen zum 1. Januar 2018 30 Millionen Euro mehr zu. Alle weitergehenden Reformvorschläge haben mit der anstehenden kleinen Novelle nichts zu tun, ebenso wenig der angekündigte Bericht des Landesrechnungshofes und das ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Für die Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs aus dem Sozialministerium in Kabinett und Parlament spielen sie keine Rolle.

Die SPD geht deshalb zuversichtlich in die weiteren Abstimmungen in der Koalition. Wir sind sicher, dass auch die CDU die Kommunen nicht im Regen stehen lassen will und das Vorhaben des Ministerpräsidenten, zunächst eine kleine Novelle zu verabschieden, gemeinsam mit uns verwirklichen wird.“