Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt und die Flüchtlingsräte fünf weiterer Länder setzen sich für ein Aufenthaltsrecht für junge Flüchtlinge während der Ausbildung und der ersten beiden Jahre im Beruf ein. Damit soll die bisherige „Ausbildungsduldung“ ersetzt werden.
Andreas Steppuhn, stellvertretender Vorsitzender und Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik, unterstützt diese Forderung: „Die Entscheidung des Gesetzgebers für eine ‚3+2‘-Regelung war richtig und notwendig, um bei den Unternehmen die Bereitschaft zur Ausbildung zu wecken. Denn kein Unternehmer will erleben, dass ein junger Mensch abgeschoben wird, in dessen Ausbildung er investiert hat. Ein Aufenthaltsrecht anstelle einer Duldung ist jetzt der richtige nächste Schritt. Dies würde den Unternehmen und den jungen Menschen gleichermaßen Rechtssicherheit verschaffen. Die SPD unterstützt diesen logischen nächsten Schritt!“