Auf Einladung der SPD-Landtagsfraktion nahmen heute rund 50 Personalräte und Gewerkschafter an einem Werkstattgespräch zur Novellierung des Personalvertretungsrechts in Sachsen-Anhalt teil. Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern befanden sich Hauptpersonalräte der Ministerien sowie Vertreter von DGB, dbb und deren Mitgliedsgewerkschaften.
Die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle erklärte: „Wir schätzen die Arbeit der Personalräte, die nicht zuletzt zum Wohl der Beschäftigten mitunter auf ein berufliches Fortkommen verzichten. Daher ist ein fairer Ausgleich für Nachteile aus der Personalratsarbeit, für aufgewandte Arbeitszeit und Kosten notwendig. Dafür brauchen wir ein modernes Personalvertretungsgesetz.“
Für die Gewerkschaften hielt Uwe Petermann, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, einen Impulsvortrag und stellte die wichtigsten gewerkschaftlichen Anforderungen an ein zeitgemäßes Personalvertretungsgesetz (PersVG) vor. Neben vielen Einzelfragen wie der Herabsetzung der Freistellungsgrenze, der Regelung von Fahrtkostenerstattungen, der Berücksichtigung der Arbeitszeit und vielen anderen Themen ist das Personalvertretungsgesetz auch grundlegend überarbeitungsbedürftig und muss an heutige Anforderungen und die tatsächlichen Verhältnisse im öffentlichen Dienst angepasst werden. Das gilt insbesondere für die Mitbestimmung bei Fragen der IT-Kommunikation, der dienstlichen Nutzung von Smartphones und der Ausgestaltung von Tele- und Heimarbeit.
Zum Zeithorizont für die Erarbeitung eines neuen PersVG sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben: „2019 wird die Mitbestimmung 100 Jahre alt. Das wäre ein guter Zeitpunkt, um ein neues Gesetz vorzulegen.“