Im Wirtschaftsausschuss des Landtages hat Minister Armin Willingmann (SPD) heute die neue Richtlinie zur Wirtschaftsförderung mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Richtlinie) vorgestellt. Die Förderkriterien orientieren sich stärker als in der Vergangenheit an der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen. Tarifgebundene oder tarifgleich zahlende Unternehmen erhalten die mögliche Höchstförderung.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Holger Hövelmann, begrüßte die Neufassung der Richtlinie: „Es hat sich ausgezahlt, dass Gewerkschaften und SPD-Fraktion darauf gedrungen haben, Tarifbindung und tarifgerechte Bezahlung stärker zu gewichten. Die Neuregelung gibt den Unternehmern die klare Botschaft: Wer seine Leute anständig bezahlt, bekommt die höchstmögliche Förderung.§
Hövelmann würdigte die Ausrichtung der neuen GRW-Richtlinie an der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen: „Sie prägen die Wirtschaftslandschaft in unserem Land. Die Neuausrichtung bietet die Chance für einen wirksameren Mitteleinsatz und einen besseren Mittelabfluss.“
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Andreas Steppuhn, erklärte: „Die Berücksichtigung der Tarifbindung ist ein gutes Signal an alle Sozialpartner, die sich Tarifverträgen verpflichtet fühlen. Die Wirtschaftsförderung im Land, kann damit aktiv dazu beitragen, dass Tarifpartnerschaft gestärkt wird und qualifizierte Arbeit gut entlohnt wird. Das stärkt die Zukunftsfähigkeit und von Unternehmen bei der Fachkräftesicherung. Gute Arbeit sichert die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft und macht sie attraktiv bei ihren Kunden im In- und Ausland.“