Der Landtag von Sachsen-Anhalt berät heute in erster Lesung den Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG). In der Debatte erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben: „Es geht um eine Änderung des SOG in zwei Punkten. Mit beiden Änderungen werden Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Zum einen soll die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte nunmehr in Gesetzesform gegossen werden. Zum anderen soll die rechtliche Grundlage für einen Modellversuch mit sogenannten Körperkameras – kurz Body-Cams -geschaffen werden.
Auch wenn es nun erstmals im SOG geregelt wird, das Tragen von Namensschildern an Polizeiuniformen ist nichts Neues. Bereits im Jahr 2009 wurde es auf freiwilliger Basis eingeführt. Im Jahr 2012 wurden das Tragen eines Namenschildes und die taktische Kennzeichnung der Einsatzeinheiten durch Erlass des Innenministeriums verpflichtend geregelt. Politisch hoch umstritten war viele Jahre in unserem Land das Ob und Wie einer Kennzeichnung von Polizeibeamten in geschlossenen Einheiten.
Die Haltung der SPD Sachsen-Anhalt in dieser Frage wurde sogar durch einen Mitgliederentscheid geklärt. Zuvor wurden gute Argumente dafür aber auch gewichtige Argumente dagegen ausgetauscht und abgewogen. Am Ende stand ein klares Ja für die Kennzeichnungspflicht wie sie jetzt in dem soeben eigebrachten Gesetzentwurf vorgesehen ist.
CDU, SPD und Grüne hatten sich im Koalitionsvertrag hierauf verständigt. Polizeiliches Handeln soll auch in geschlossenen Einheiten offen und transparent ausgestaltet sein. Zugleich sollen die berechtigten Schutzbedürfnisse der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten durch eine Anonymisierung gewahrt werden.
Der zweite Punkt der Gesetzesänderung ist eine rechtliche Grundlage für den Probebetrieb von Body-Cams durch die Polizei. Der Einsatz dieser Kameras soll zum einen auf die Gebiete der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadt Halle (Saale) und der Stadt Dessau-Roßlau begrenzt und zum anderen auf zwei Jahre befristet sein.
Nicht zufällig schaffen wir die Regelung für den Pilotversuch mit den sogenannten Body-Cams gleichzeitig mit der gesetzlichen Einführung der Kennzeichnungspflicht. Es geht uns in gleicher Weise um die Sicherheit unserer Beamtinnen und Beamten. Kameras an Polizeiuniformen, die von den Beamtinnen und Beamten in kritischen Situationen eingeschaltet werden können, sind ein gutes Mittel, um potenzielle Gewalttäter abzuschrecken.
Die Zahl der Beamten, die sich im Einsatz verletzten, hat sich in Sachsen-Anhalt in den vergangenen fünf Jahren verdoppelt. 2015 waren es insgesamt 247. Vor fünf Jahren wurden 122 betroffene Beamte registriert. Diese Zahlen sind alarmierend und können so nicht weiter hingenommen werden. Es sind dringend Maßnahmen erforderlich, um die Gewalt gegen die Polizei zu reduzieren. Die Body-Cams können eine dieser Maßnahmen sein.
Ein ähnlicher Pilotversuch in Hessen hat gezeigt, dass die Angriffe erheblich zurückgegangen sind. Ich bin überzeugt, dass sich die Body-Cams als taugliches Mittel erweisen werden, das von Polizeibeamten und Bürgern gleichermaßen angenommen wird.“
Hintergrund zur Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in geschlossenen Einsätzen:
Am 19. März 2012 startete die SPD Sachsen-Anhalten auf Initiative der Jusos ihren ersten Mitgliederentscheid. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten waren aufgerufen, über die Frage zu befinden: „Bist Du dafür, dass Vollzugspolizisten und -polizistinnen des Landes Sachsen-Anhalt zukünftig in geschlossenen Einsätzen eine sogenannte rotierende Ziffer gut sichtbar an ihrer Uniform oder ihrem Einsatzanzug tragen?“
Um einen erfolgreichen, gültigen Mitgliederentscheid zu haben, wäre eine Beteiligung von mind. 20 Prozent der Mitglieder notwendig gewesen. Dieses Quorum wurde weit überschritten. Insgesamt beteiligten sich 1610 Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten an dem Mitgliederentscheid. Das entsprach einer Teilnahme von 40,1 Prozent. Im Ergebnis votierten 931 Mitglieder für die Kennzeichnung, 669 stimmten dagegen. Zehn Stimmzettel waren ungültig. Damit sprach sich die SPD klar für die Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten in geschlossenen Einsätzen aus. Vorangegangen waren kontroverse Diskussionen auf Parteitagen und in den Ortsvereinen.
Er wurde in unmittelbarer und geheimer Form durch Briefwahl abgestimmt.