Besoldungs- und Versorgungsrecht
24. November 2016

Andreas Schmidt: Es geht um mehr als um verfassungsgemäße Besoldung

In der heutigen Landtagsdebatte um eine Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechts erklärt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Andreas Schmidt:

„Die Beamtinnen und Beamten des Landes leisten einen erheblichen Beitrag für innere Sicherheit, Bildung unserer Jugendlichen, Steuereinnahmen und mit der Steuererhebung in Teilen sogar einen Beitrag zur sozialen und finanziellen Gerechtigkeit. Keiner von uns möchte darauf verzichten, und jeder wünscht sich in diesen Bereichen beste Arbeitsergebnisse von unseren Beschäftigten. Das Berufsbeamtentum ist daher ein Grundpfeiler unseres Staatswesens.

Dass diese Arbeitsleistung auch eine Gegenleistung zur Sicherung des Unterhaltes bedingt, versteht sich von selbst. Daher haben wir als Gesetzgeber eine auskömmliche und nicht zuletzt verfassungskonforme Besoldung zu gewährleisten. Dies wird mit dem Gesetz zur Herstellung einer verfassungsgemäßen Besoldung vorgenommen. Im kommenden Jahr hat sich die Koalition zudem zu einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses und der Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes verpflichtet.“