Finanzausgleichsgesetz
8. November 2016

Erben: Koalition setzt Vorhaben zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen wie geplant um

Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf für ein neues Finanzausgleichgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf wird ab übernächste Woche im Landtag beraten und soll den kommunalen Finanzausgleich für die Jahre 2016 bis 2021 neu regeln. Kern des Entwurfs ist eine Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um 182 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2016. Darüber hinaus sollen besonders steuerschwache Gemeinden stärker unterstützt werden. Die Verbesserung der eigenen Einnahmen und erfolgreiche Einsparungen sollen nicht mehr automatisch zu einer Kürzung der Zuweisungen in den Folgejahren führen.

Für Rüdiger Erben, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, ist das neue Finanzausgleichgesetz Beweis dafür, dass die Kenia-Koalition ihren Worten aus dem Koalitionsvertrag zur Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung Taten folgen lässt. Mit dem Gesetzentwurf werde eins zu eins umgesetzt, was man im Frühjahr vereinbart und den Kommunen versprochen habe.

Erben: „Die nachhaltige Stabilisierung der kommunalen Finanzsituation durch eine deutliche Aufstockung des Finanzausgleichsgesetzes und der Zuweisungen aus dem Kinderförderungsgesetz sind zentrale Vorhaben unserer Koalition. Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz statten wir die Kommunen mit deutlich mehr Geld aus und schaffen bis 2021 Planungssicherheit. Wir nehmen unsere Versprechen an die Kommunen ernst und setzen diese zügig mit Taten um.“