In der heutigen Landtagsdebatte zum Thema direkte Demokratie erinnerte die kommunal- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Silke Schindler, an das Vermächtnis des ersten sozialdemokratischen Bundeskanzlers Willy Brandt, der bei seinem Amtsantritt 1969 sagte: „Wir wollen mehr Demokratie wagen. – Wir wollen eine Gesellschaft, die mehr Freiheit bietet und mehr Mitverantwortung fordert.“
Dieser Grundsatz lasse sich insbesondere auf der kommunalen Ebene verwirklichen, so Schindler: „Vor Ort ist Mitgestaltung am wirksamsten möglich.“ Sie verwies auf die bereits bestehenden Mitwirkungsmöglichkeiten und plädierte dafür, für deren Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger zu werben.
Der Landtag nahm die Vorschläge an, die von der SPD gemeinsam mit den Koalitionspartnern von CDU und Grünen eingebracht worden waren. Mit dem Beschluss wird die Landesregierung gebeten,
1. eine Evaluation direkter Beteiligungsrechte und unter dem Gesichtspunkt, Hebung der Beteiligungsrechte mindestens auf den bundesdeutschen Durchschnitt bis zur ersten Hälfte des kommenden Jahres, durchzuführen,
2. über die Ergebnisse der Evaluation ist im Herbst 2017 im Ausschuss für Inneres und Sport sowie im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zu berichten,
3. bei der anstehenden Fortschreibung des Kommunalverfassungsgesetzes unter breiter Einbeziehung des Meinungsbildes der Bürgerinnen und Bürger sowie der kommunalen Spitzenverbände insbesondere die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
a) für Ortschaften unter 300 Einwohner ab 2019 die Möglichkeit einzuräumen, einen gewählten Ortschaftsrat oder einen gewählten Ortsvorsteher zu haben,
b) die Möglichkeit, Ortschaftsräte in Stadtteilen zu gründen und zu wählen, vorzusehen,
c) Einführung einer gesetzlichen Frist zur Beantwortung von Fragen kommunaler Mandatsträger an die kommunalen Hauptverwaltungsbeamten,
d) in nichtbeschließenden kommunalen Ausschüssen zukünftig Bürgerfragestunden zu ermöglichen,
e) ferner die Kontroll- und Informationsrechte kommunaler Mandatsträger in Bezug auf kommunale Beteiligungen und Zweckverbände zu stärken,
f) eine Veränderung bei dem Zustimmungsquorum zu Bürgerentscheiden vorzunehmen.
4. einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Kommunalverfassungsgesetz bis Ende des I. Quartals 2018 vorzulegen.