Landtagsdebatte zu Bundesmitteln nach dem Entflechtungsgesetz
29. September 2016

Grube: Wir brauchen Planungssicherheit für Hochschulbau, Wohnungsbau und kommunale Verkehrsinvestitionen

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Landtag heute beschlossen, die nach dem Entflechtungsgesetz vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel mit einem jährlichen Gesamtvolumen von rund 135 Millionen Euro auch weiterhin zweckgebunden für die Bereiche Hochschulbau (36 Millionen), kommunaler Straßenbau (51 Millionen), Wohnraumförderung (47 Millionen) und Bildungsplanung (400.000 Euro) zu verwenden.

Dazu erklärte Falko Grube, Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Landesentwicklung und Verkehr: „Hochschulbau, kommunaler Straßenbau, Wohnraumförderung und Bildungsplanung sind wesentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge. Sie bedürfen auch zukünftig der Unterstützung durch den Bund. Mit dem heutigen Beschluss des Landtages schaffen wir Planungssicherheit für die nächsten Jahre.

Sie bleiben auch künftig gesamtstaatliche Aufgaben. Daher fordern wir auch für die Zeit nach 2019 eine angemessene finanzielle Beteiligung des Bundes und unterstützen die Landesregierung bei den bevorstehenden Verhandlungen.“

Hintergrund:
Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurde eine Entflechtung der Kompetenzen von Bund und Ländern vorgenommen. Damit wurden Mischfinanzierungstatbestände wie die Wohnraumförderung und die Gemeindeverkehrsfinanzierung abgeschafft. Als finanzieller Ausgleich für die Länder trat zum 1. Januar 2007 das Entflechtungsgesetz in Kraft, welches zeitlich befristet bis 2019 finanzielle Zuwendungen durch den Bund vorsieht. Seit dem Jahr 2013 bezieht sich die Zweckbindung nur noch darauf, dass diese finanziellen Mittel investiv eingesetzt werden müssen.