Zum Thema Beraterverträge erklärt die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle:
„Die SPD-Landtagsfraktion hat dasselbe Interesse wie alle Fraktionen, dass die Landtagsbeschlüsse zur Transparenz von Beraterverträgen konsequent angewandt werden. Offensichtlich ist auch die Landesregierung zu der Einsicht gelangt, dass dem Finanzausschuss des Landtages lieber ein Vertrag zu viel als einer zu wenig vorgelegt werden sollte. Wir gehen davon aus, dass das alle Ressorts künftig so halten werden.
Am Beispiel des Geschäftsbesorgungsvertrags zwischen Finanzministerium und Investitionsbank hat man gesehen, dass ohne gründliche Prüfung der Unterlagen keine abschließende Bewertung möglich ist. Dasselbe gilt für die aktuellen Veröffentlichungen zum Vertrag im Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung. Diese Prüfung kann nur der zuständige Finanzausschuss in seiner Sitzung am 14. September 2016 vornehmen. Wir setzen darauf, dass diese Beratung Klarheit schaffen wird.
Kein Zweifel besteht für die SPD-Fraktion daran, dass der Zweck des Vertrags, durch konkrete Umsetzungsmaßnahmen die gleichstellungspolitischen Ziele des Landes zu erreichen, einen unverändert hohen Stellenwert hat. Auf diese Ziele hat sich auch die neue Landesregierung im Koalitionsvertrag verpflichtet.“