Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute abschließend das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Zweite Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) beraten. Damit ist der Weg frei für eine Entlastung der Kommunen um 21 Millionen Euro in diesem Jahr und 20,5 Millionen für 2017.
„Versprochen und gehalten! Wir lassen die Kommunen mit den Kosten aus den Tarifabschlüssen für Erzieherinnen und Erzieher nicht allein und entlasten noch in diesem Jahr“, erklärte dazu der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Steppuhn. „Das Gesetz setzt ein zentrales Anliegen des Koalitionsvertrages sofort um. Weitere Entlastungen in Höhe von 23 Millionen Euro 2018 sind insbesondere für Krippenplätze fest eingeplant. Für Kommunen und Gemeinden verringert sich der Finanzierungsdruck, und finanzielle Zwänge müssen nicht an die Eltern weitergereicht werden.“ Ein Teil der Mittel für den Ausgleich der Tarifsteigerungen kommt aus dem gescheiterten Betreuungsgeld des Bundes und soll ab dem kommenden Jahr zusätzlich die Kosten für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren dämpfen.
„Mit der grundlegenden und ergebnisoffenen Evaluierung des KiFöG stellen wir die Finanzierungswege auf den Prüfstand, aber auch Qualitätsaspekte wie tatsächliche Betreuungszeiten und Personalausstattung werden eine Rolle spielen“, sagte Andreas Steppuhn. Bis zum 31. Dezember 2017 soll das KiFöG novelliert werden.
Steppuhn weiter: „Die Kommunen haben mit der Entlastung Spielräume, familienfreundliche Strukturen zu unterstützen. Gute Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung bedeutet mehr Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder in Sachsen-Anhalt. Sie sind für die Zukunft unseres Landes von großer Bedeutung.“
Entlastungen gibt es auch für Mehrkindfamilien. Das Gesetz sieht eine Verwaltungsvereinfachung bei der Erstattung der verminderten Einnahmen aus der Entlastung der Mehrkindfamilien vor. Das aufwendige Verfahren zur Feststellung der Einnahmeausfälle wird durch ein pauschaliertes Verfahren ersetzt.