Der Sozialausschuss des Landtages hat in seiner heutigen Sitzung der von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Verabschiedung des Gesetzes in der nächsten Landtagssitzung und eine Entlastung der Kommunen um 21 Millionen Euro.
„Wir halten Wort und entlasten Kommunen und Eltern. Wir lassen die Kommunen mit den Kosten aus den Tarifabschlüssen für Erzieherinnen und Erzieher nicht allein“, erklärte dazu der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Steppuhn. „Der Gesetzentwurf, der nächste Woche im Landtag verabschiedet wird, setzt ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sofort um. Weitere Entlastungen in Höhe von 20,5 Millionen Euro 2017 und 23 Millionen 2018 sind insbesondere für Krippenplätze fest eingeplant. Für Kommunen und Gemeinden verringert sich der Finanzierungsdruck, und finanzielle Zwänge müssen nicht an die Eltern weitergereicht werden.“
Ein Teil der Mittel für den Ausgleich der Tarifsteigerungen kommt aus dem Betreuungsgeld des Bundes. Mit den Betreuungsgeldmitteln sollen ab dem kommenden Jahr zusätzlich die Kosten für die Betreuung der unter Dreijährigen gedämpft werden.
Gleichzeitig läuft eine grundlegende Evaluierung des KiFöG. Dabei werden Finanzierungswege, tatsächliche Betreuungszeiten und Personalausstattung kritisch durchleuchtet. Bis zum 31. Dezember 2017 soll das KiFöG auf dieser Grundlage novelliert werden.
Steppuhn: „Die Kommunen haben mit der Entlastung Spielräume, familienfreundliche Strukturen zu unterstützen. Eine gute Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung sind für die Zukunft unseres Landes von großer Bedeutung. Dort, wo Familien Unterstützung erfahren, wo man sie mit ihren Interessen und Bedürfnissen ernst nimmt, wo sie sich verstanden fühlen, werden sie sich wohlfühlen und ihren Lebensmittelpunkt wählen.“
Entlastungen gibt es auch für Mehrkindfamilien. Der Gesetzentwurf sieht eine Verwaltungsvereinfachung bei der Erstattung der verminderten Einnahmen aus der Entlastung der Mehrkindfamilien vor. Das aufwendige Verfahren zur Feststellung der Einnahmeausfälle wird durch ein pauschaliertes Verfahren ersetzt.