Kommunalabgabengesetz
31. Mai 2016

Erben: Wir müssen Vertrauen wiedergewinnen

Die Regierungsfraktionen von CDU, SPD und Grünen haben in die heutige Landtagssitzung den ersten Gesetzentwurf der neuen Koalition eingebracht. Ziel der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ist es, ein Beitragsmoratorium bis zur verfassungsrechtlichen Klärung der Frage zu ermöglichen, ob es zulässig ist, dass Abwasserzweckverbände nach dem KAG Anschlussbeiträge für Investitionen bei sogenannten „Altanschlüssen“ erheben.

Dazu erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben, der für die Koalitionsfraktionen den Antrag einbrachte:

„Der Gesetzentwurf tut die notwendigen ersten Schritte: Er macht es möglich, dass die Abwasserzweckverbände durch eine Aussetzung von Verfahren zur Beitragserhebung eine Klagewelle abwenden, die in diesem Sommer sonst unweigerlich kommen würde. Er schafft die Voraussetzung, dass die Verbände Einigungen mit Beitragsschuldnern durch Vergleiche erzielen können. Und er passt die Zinsen an die Marktlage an.

Wir müssen verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen. Die bisherige KAG-Regelung zu Altanschließern ist ein Musterbeispiel für eine Gesetzesregelung, die von den Bürgerinnen und Bürgern nicht nachvollzogen werden kann. Wir tun jetzt das, was wir vor der Wahl angekündigt haben und im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben.“

In der Debatte sagte Silke Schindler, kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion:

„Das heute vorliegende Gesetz ist eine Sofortmaßnahme, die weiteren notwendigen Schritte nehmen wir aber schon jetzt in den Blick. Im Herbst brauchen wir eine weitere Anpassung, die die Pflicht der Verbände zur Beitragserhebung lockert, damit die unzumutbaren Belastungen aus Altanschlüssen wirksam abgewandt werden können.

Unser Gesetzentwurf achtet die kommunale Zuständigkeit für die Abwasserentsorgung. Entscheidungen müssen vor Ort getroffen werden. Die Landespolitik schafft aber die Spielräume für bürgerfreundliche Entscheidungen, die das KAG bislang blockierte.“