Kinderförderungsgesetz, Kommunalfinanzen, Abgaben:
24. Mai 2016

Erste Schritte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages

In der nächsten Woche kommt der Landtag von Sachsen-Anhalt zu seiner ersten inhaltlichen Arbeitssitzung und zugleich zur letzten Sitzung vor der Sommerpause zusammen. Die Koalitionspartner CDU, SPD und Grüne haben sich darauf verständigt, in diese Landtagssitzung drei Gesetzesinitiativen einzubringen, die erste Schritte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages darstellen und Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie Kommunen schnell wirksame Entlastungen bringen sollen:

  • Im Kinderförderungsgesetz (KiFöG) werden die Leistungen des Landes an die Kommunen rückwirkend zum 1. Januar 2016 so angehoben, dass die Tarifsteigerungen für die Erzieherinnen und Erzieher aus dem vergangenen Jahr und aus diesem Jahr ausgeglichen werden. Die Mehrkind-Regelung im KiFöG wird vereinfacht. Diese Maßnahmen werden 2016 etwa 21 Millionen Euro kosten; dafür werden auch die etwa neun Millionen Euro eingesetzt, die vom Bund aus dem gescheiterten Betreuungsgeld zur Verfügung gesetzt werden. Ab 2017 sollen die Mittel aus dem Betreuungsgeld für zusätzliche Kostenentlastungen für die Eltern eingesetzt werden. Dies bedeutet einen Betrag in Höhe von etwa 20,5 Millionen für das Jahr 2017 und etwa 23 Millionen für das Jahr 2018. 
  • Das Volumen der Zahlungen des Landes an die Kommunen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) wird in diesem Jahr um zunächst 44 Millionen Euro angehoben. Eine Aufstockung auf den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Erhöhungsbetrag von 80 Millionen Euro soll im Laufe des Jahres erfolgen.
  • Das Kommunalabgabengesetz (KAG) wird so geändert, dass Abwasserverbände die sogenannten „Altanschließer“ aus DDR-Zeiten nicht mehr zur Zahlung von Anschlussgebühren heranziehen müssen. Im Gegensatz zu den beiden anderen Gesetzen, zu denen jeweils ein Anhörungsverfahren notwendig ist und die deshalb erst nach der Sommerpause abschließend beraten werden können, soll das geänderte KAG sofort in Kraft treten.

Alle drei Gesetze sollen Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre korrigieren: Der Ausgleich der Tarifsteigerungen in der Kinderbetreuung wurde bislang nicht vollzogen, obwohl das auch bisher schon eine gesetzliche Verpflichtung des Landes gegenüber den Kommunen war. Das bisherige FAG-Volumen ist für die Aufgaben der Kommunen in der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger völlig unzureichend. Und die Veranlagung von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern für Jahrzehnte zurückliegende Anschlüsse wurde von vielen Menschen als große Ungerechtigkeit empfunden.

Was heute auf den Weg gebracht wurde, kann nicht mehr sein als ein Sofortprogramm. Beim KiFöG wird im nächsten Jahr eine umfassende Evaluierung erforderlich, die die gesamte Finanzierungsstruktur auf den Prüfstand stellt. Und schon jetzt wäre mehr drin gewesen: Anders als es der CDU-Finanzminister darstellt, bietet der Landeshaushalt schon 2016 genügend Spielräume, um die Kosten für die Tarifsteigerungen allein aus dem Haushalt zu tragen und die Bundesmittel aus dem Betreuungsgeld für zusätzliche Entlastungen der Eltern einzusetzen.

Der Kompromiss ist nur deshalb vertretbar und auch notwendig, weil eine längere Auseinandersetzung in der Koalition dazu geführt hätte, dass der Gesetzentwurf nicht mehr vor der Sommerpause eingebracht werden könnte. Hier ist aber der Zeitfaktor ganz wichtig: Die Kommunen, die derzeit über Satzungsentwürfe zur Kinderbetreuung beraten, sollen noch vor dem Sommer wissen, dass die Kostenentlastung im Herbst verlässlich kommt. Wir wollen nicht, dass anhaltender Streit in der Koalition über die Höhe der Entlastung dazu führt, dass noch mehr Kommunen zum Beginn des Kindergartenjahres am 1. August 2016 überhöhte Gebührensätze in Kraft setzen und die Eltern die Dummen sind.