Untersuchungsbericht 14. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss
28. Januar 2016

Gerhard Miesterfeldt: Bessere Rahmenbedingungen für die Kontrollorgane schaffen

In der heutigen Sitzung des Landtages wurde der Untersuchungsbericht des 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vorgestellt.

Dazu erklärt Gerhard Miesterfeldt, Vizepräsident des Landtages:

„Als Konsequenz aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses lassen sich sechs Schlussfolgerungen ziehen:

1. Risikokapital ist ein sinnvolles Instrument, welches in Deutschland und in Sachsen-Anhalt zu wenig im Geschäft genutzt wird und dem sicher durch das ‚System von der Osten‘ Schaden widerfahren ist.

2. Öffentliche Mittel müssen kontrolliert werden – sowohl die Beteiligungsverfahren, als auch die Erfolgskontrolle. Es braucht klare Regelungen, wie es zu einer Beteiligung kommt und wie das Land sich anschließend wieder herausziehen kann.

3. Die Kontrollfunktion des Landes ist durch eine ordentliche Geschäftsführung der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH wahrzunehmen. Diese ist zur Gewährleistung einer funktionierenden Aufsicht wie die Geschäftsführung des Geschäftsbesorgers dem Aufsichtsrat der IBG rechenschaftspflichtig. Eine ständige Einbeziehung in die Entscheidungen des Beteiligungsausschusses ist vorzusehen.

4. Die Mitglieder des Beteiligungsausschusses benötigen hohe personelle Professionalität und eine kritische Distanz. Der Beteiligungsausschuss sollte eindeutige rechtliche Organverantwortung erhalten. Dies kann eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion der Geschäftsführung der IBG hinsichtlich der Kontrolle des Geschäftsbesorgers oder eine Überwachungsfunktion als Ausschuss des Aufsichtsrates sein. Einzelne Mitglieder des Beteiligungsausschusses sollten auch Mitglieder des Aufsichtsrates sein und über die Entscheidungen berichten. Die Berichtspflicht an den Aufsichtsrat könnte über den Ausschussvorsitzenden, der dem Aufsichtsrat angehören sollte, erfolgen. Die Geschäftsführung hat dem Geschäftsbesorger konkrete Vorgaben zur Umsetzung und Prüfung der Beteiligungsgrundsätze zu geben.

5. Die Haushaltsgrundsätze bei der Vergabe des Beteiligungsmanagements sind zu beachten. Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sind eine Kosten-Nutzen-Analyse und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erforderlich. Die Erhöhung der Verwaltungskosten nach der Privatisierung ist ein ernsthafter Indikator für Ineffizienzen. Um die Effizienz zu steigern, sollte die Arbeitsweise der IBG Beteiligungsgesellschaft mbH Berlin als Alternative geprüft werden.

6. Beteiligungsausschuss und Aufsichtsrat sind ihrer Kontrollpflicht nicht umfassend nachgekommen. Rechtswidrig eingegangene Beteiligungen hätten durch eine aufmerksame und sorgfältige Tätigkeit in diesen Organen wahrscheinlich vermieden werden können.

Zu kritisieren ist insbesondere, dass wiederholte Kritik an der Tätigkeit der IBG durch den Landesrechnungshof ab 2003 nicht zu wesentlichen Änderungen geführt hat. Dem Ausschuss ist bei der Bewertung durchaus bewusst, dass selbst bei einem funktionierenden und lückenlosen Kontrollsystem, die ‚Bösgläubigkeit‘ eines Einzelnen dieses stets gefährden kann. Unter Würdigung aller erhobenen Beweise darf daher keineswegs verkannt werden, dass selbst bei einem funktionierenden Kontrollsystem das bewusste Zusammenwirken einer Personengruppe geeignet sein kann, die Kontrollen zu umgehen, um den eigenen Interessen Vorschub zu leisten. Unter den hier gegebenen Umständen, insbesondere des vorliegend relevanten Personengeflechts der maßgeblich handelnden Akteure (‚System von der Osten‘), kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass es auch bei einer besseren Überwachung zu Rechtsverstößen im Rahmen von Beteiligungsentscheidungen gekommen wäre. Die Einflussnahme einzelner Personen darf keinesfalls unterschätzt werden. Es sind zukünftig Rahmenbedingungen zu schaffen, die gewährleisten, dass die Kontrollorgane das vorsätzlich pflichtwidrige Verhalten Einzelner schneller erkennen und entsprechend handeln können.

Ein Untersuchungsausschuss ist die Königsdisziplin der Opposition. Auch wenn es immer eine unterschiedliche Interpretation der Antworten in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss geben wird, wurden hier dennoch viele und auch die richtigen Fragen gestellt.“