Verbot von Rockergruppierung
6. Januar 2016

Erben: Verbote sind wirksames Mittel zur Bekämpfung der Rockerkriminalität – Sachsen-Anhalt sollte Beispiel anderer Bundesländer folgen

Seit gestern verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über das 2013 verhängte Verbot des sächsischen Ablegers des Rockerclubs „MC Gremium“. Die Innenministerien von Bund und Ländern haben mittlerweile mehr als 30 Rockerclubs verboten. Zwischen 50 und 80 Prozent der Mitglieder der Motorradgangs sind nach Polizeiangaben bereits straffällig geworden. Oft geht es um Drogenhandel, Rotlichtgeschäfte und Schutzgelderpressung. Nicht einmal die Hälfte soll einen Motorradführerschein besitzen.

Rüdiger Erben, stellvertretender Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, fordert auch in Sachsen-Anhalt ein härteres Vorgehen der Behörden gegen Rockerclubs, wozu für ihn auch Verbote gehören: „Andere Länder machen es uns vor und haben gezeigt, dass das Verbot einzelner Rockergruppierungen ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Rockerkriminalität ist. Dem sollten wir uns in Sachsen-Anhalt nicht verschließen. Schon vor drei Jahren ging Innenminister Stahlknecht von möglichen Verboten aus und kündigte diese in den Medien an. Wenn rechtlich irgendwie möglich, sollte Sachsen-Anhalt den Ankündigungen auch Taten folgen lassen.“

Laut Landeskriminalamt gibt es in Sachsen-Anhalt etwa 30 Motorradgruppen mit mehreren hundert Rockern. Zwischen rivalisierenden Gruppierungen gibt es auch in Sachsen-Anhalt immer wieder eskalierende Machtkämpfe in der Szene. Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hatte in den Medien Anfang 2013 angekündigt, dass auch er Verbote von Rockergruppierungen prüfe (http://www.bild.de/regional/leipzig/verbot-von-rockerbanden/innenminister-prueft-verbot-krimineller-rocker-clubs-27946328.bild.html). Bislang kam es jedoch nicht zu Verboten.